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Neue Gewerbeabfallverordnung ab 1.8.2017

Ziel der Verordnung ist die getrennte Sammlung verschiedener Abfallfraktionen beim Erzeuger. Für den Abfallerzeuger hat dies unmittelbare Konsequenzen.

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Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Ursprünglich sollte das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zum 01.04.2010 flächendeckend in Deutschland eingeführt werden. Aufgrund nach wie vor ungelöster technischer Probleme wird dieser Stichtag allerdings nicht überall uneingeschränkt zu halten sein.

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Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen.

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Gesetzestexte zu Ihrer Info:

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 in Kraft getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. Download als pdf (136 kb)
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten.Von der Getrennthaltung kann dann abgesehen werden, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt wird, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden. Download als pdf (26 kb)
Die Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung, AltholzV) regelt die Verwertung (stofflich und energetisch) und die Beseitigung von Altholz. Download als pdf (13 kb)